[ Auszug: (1) Auf die Vereinigung zweier oder mehrerer Personen, ein Schiff für
gemeinschaftliche Rechnung zu erbauen und zur Seefahrt zu verwenden
(Baureederei), finde ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]